Häufig gestellte Fragen
Nachstehend finden Sie eine Auflistung häufig an uns gestellter Fragen rund um unsere Praxis, zur Verrechnung mit den Krankenkassen, sowie den angebotenen Behandlungen.
Allgemeines
Für die Vereinbarung eines Erstgespräches melden Sie sich bitte telefonisch in unserem Sekretariat unter +43 1 798 58 98. Sie erhalten dann von uns alle weiteren Informationen.
Da alle Therapeuten selbstständig tätig sind, werden Sie immer vom gleichen Therapeuten behandelt. Sollte dieser verhindert sein oder Sie eine Anwendung benötigen, die Ihr Therapeut nicht anbietet, wird er mit Ihnen eine Alternative besprechen.
Unter einer Verordnung versteht man eine ärztliche Verschreibung für die benötigte Behandlung. Sie erhalten diese sowohl von einem Facharzt als auch von einem Allgemeinmediziner. Bitte bringen Sie diese zu Ihrem Ersttermin bei uns mit. Für eine Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse (dzt nur bei SVS und KFA) bedarf es einer chefärztlichen Bewilligung, welche von ihnen persönlich oder online beantragt werden muss. Die Originalverordnung verbleibt für die Dauer der Therapieserie bei uns.
Nachdem Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung bekommen haben muss diese chefärztlich von ihrer Krankenkasse( dzt nur bei SVS und KFA) bewilligt werden, damit Sie eine Teil-Kostenrückerstattung beantragen können.
Hierfür muss die Verordnung an die jeweilige Krankenkasse geschickt werden, welche dann entscheidet, ob sie im vollen Ausmaß oder nur teilweise (beispielsweise nur 6 von 10 verordneten Behandlungen) bewilligt wird.
Das Einreichen bei der Krankenkasse können wir leider nicht für sie übernehmen.
Sollte Ihre Verordnung nicht bewilligt werden, können Sie Ihre Therapie weiterhin fortsetzen, sie erhalten allerdings keine Kosten durch die Krankenkasse rückerstattet. Bei einer privaten Zusatzversicherung können Sie die Kosten (je nach Polizze) aber trotzdem geltend machen.
Die aktuellen Tarife Ihres Therapeuten finden Sie auf der jeweiligen Therapeutenseite. Die Therapie ist immer direkt im Anschluss zu bezahlen. Es ist ausschließlich Barzahlung möglich.
Je nach Krankenkasse und Bewilligung Ihrer Verordnung wird ein unterschiedlicher Anteil der Kosten für Ihre Behandlung übernommen.
Dieser liegt bei Physiotherapie erfahrungsgemäß zwischen €20 und €35 pro Therapieeinheit. Den genauen Satz für die Rückerstattung erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Anschließend an Ihre Therapieserie erhalten Sie von uns eine Sammelrechnung, Ihre Originalverordnung und eine Kopie der chefärztlichen Bewilligung zurück.
Die Sammelrechnung können Sie dann persönlich, per Post oder online bei ihrer Krankenkasse einreichen.
Nach Einlangen der Dokumente bei der Krankenkasse und einer Bearbeitungszeit von ca. 4-12 Wochen erhalten Sie ihren Kostenanteil direkt auf Ihr Bankkonto gutgeschrieben.
Die Kostenrückerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse kann unter Umständen bis zu 12 Wochen in Anspruch nehmen. Sollten Sie über diesen Zeitraum hinaus keine Information erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
Wenn Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, welche die Kosten für Ihre jeweiligen Behandlungen abdeckt, so können Sie, nach Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse, den Differenzbetrag dort geltend machen.
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte telefonisch in unserem Sekretariat und teilen uns dies mit. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, so müssen wir Ihnen diesen in Rechnung stellen.
Die Dauer und Intensität Ihrer Therapie hängt individuell von Ihrer Symptomatik und Ihrem Krankheitsbild ab. Ihr Therapeut wird mit Ihnen die bestmögliche Therapiefrequenz vereinbaren.
Unsere Leistungen und Erklärungen dazu finden Sie hier.
Den medizinisch frühestmöglichen Beginn ihrer Therapie besprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt. Je nach Auslastung vereinbaren wir dann den bestmöglichen Ersttermin für Sie.